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VERORDNUNG ZUM FERNVERTRAG

ERSTER TEIL

Zweck, Umfang, Grundlage und Definitionen

Ziel

ARTIKEL 1 – (1) Der Zweck dieser Verordnung besteht darin, die Durchführungsverfahren und Grundsätze für Fernabsatzverträge zu regeln.

Umfang

ARTIKEL 2 – (1) Diese Verordnung gilt für Fernabsatzverträge.

(2) die Bestimmungen dieser Verordnung;

a) Finanzdienstleistungen,

b) Verkäufe über Automaten,

c) Nutzung dieses Telefons bei Telekommunikationsbetreibern über öffentliche Telefone,

ç) Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wetten, Ziehungen, Lotterien und ähnlichen Glücksspielen,

d) Bildung, Übertragung oder Erwerb von unbeweglichem Vermögen oder Rechten im Zusammenhang mit diesen Gütern,

e) Wohnungsmiete,

f) Pauschalreisen,

g) Timesharing, Timesharing, Langzeiturlaubsdienst und deren Weiterverkauf oder Tausch,

ğ) die Mitnahme von Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs wie Speisen und Getränke zum Wohnort oder Arbeitsplatz des Verbrauchers im Rahmen der regelmäßigen Belieferung durch den Verkäufer,

h) Personenbeförderungsdienste, unbeschadet der Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, b und d und der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 18 und 19,

ı) Installation, Wartung und Reparatur von Waren,

i) Soziale Dienste zur Unterstützung von Familien und Einzelpersonen, wie z. B. Pflegedienste, Kinder-, Alten- oder Krankenpflege

gilt nicht für zusammenhängende Verträge.

Ausruhen

ARTIKEL 3 – (1) Diese Verordnung wurde auf der Grundlage der Artikel 48 und 84 des Verbraucherschutzgesetzes vom 7.11.2013 mit der Nummer 6502 erstellt.

Definitionen

ARTIKEL 4 – (1) Bei der Durchführung dieser Verordnung;

a) Digitale Inhalte: Alle Arten von Daten, die in digitaler Form vorliegen, wie Computerprogramme, Anwendungen, Spiele, Musik, Videos und Text,

b) Dienstleistung: Gegenstand eines anderen Verbrauchergeschäfts als der Lieferung von Waren, die gegen eine Gebühr oder Leistung erbracht oder versprochen werden,

c) Dauerhafte Datenspeicherung: Kurznachricht, E-Mail, Internet, Datenträger, CD, DVD, die sicherstellt, dass die vom Verbraucher gesendeten oder an ihn gesendeten Informationen so aufgezeichnet werden, dass die Überprüfung dieser Informationen für einen angemessenen Zeitraum möglich ist zweckentsprechend gespeichert und unverändert kopiert werden und auf diese Informationen genau zugegriffen werden kann Speicherkarte und ähnliche Hilfsmittel oder Medien,

ç) Gesetz: Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502,

d) Ware: Handelsgegenstand; bewegliche Güter, Immobilien für Wohn- oder Urlaubszwecke sowie Software, Audio, Video und alle Arten ähnlicher immaterieller Güter, die für die Verwendung in einer elektronischen Umgebung vorbereitet sind,

e) Fernabsatzvertrag: Verträge, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen den Parteien bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Rahmen eines für die Fernvermarktung von Waren oder Dienstleistungen geschaffenen Systems ohne gleichzeitige physische Anwesenheit des Verkäufers abgeschlossen werden oder Anbieter und Verbraucher,

f) Anbieter: Natürliche oder juristische Person, einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts, die gegenüber dem Verbraucher zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken Dienstleistungen erbringt oder im Auftrag oder im Auftrag des Dienstleisters handelt,

g) Verkäufer: Eine natürliche oder juristische Person, die dem Verbraucher zu gewerblichen oder beruflichen Zwecken Waren anbietet oder im Auftrag oder im Auftrag des Anbieters handelt, einschließlich juristischer Personen des öffentlichen Rechts,

ğ) Verbraucher: Natürliche oder juristische Person, die zu nicht gewerblichen oder nicht beruflichen Zwecken handelt,

h) Fernkommunikationsmittel: Jedes Mittel oder Medium, das den Abschluss eines Vertrages ohne physische Konfrontation ermöglicht, wie Brief, Katalog, Telefon, Fax, Radio, Fernsehen, E-Mail-Nachricht, Kurznachricht, Internet,

ı) Nebenvertrag: Der Vertrag über die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Verbraucher zusätzlich zu den vertragsgegenständlichen Waren oder Dienstleistungen durch den Verkäufer, Lieferanten oder einen Dritten im Rahmen eines Fernabsatzvertrags.

bedeutet.

ZWEITER TEIL

Vorabinformationspflicht

Vorabinformationen

ARTIKEL 5 - (1) Der Verbraucher muss vom Verkäufer oder Lieferanten vor Abschluss des Fernabsatzvertrags oder Annahme eines entsprechenden Angebots einschließlich aller folgenden Punkte informiert werden.

a) die wesentlichen Merkmale der vertragsgegenständlichen Waren oder Dienstleistungen,

b) Name oder Titel des Verkäufers oder Lieferanten, ggf. MERSIS-Nummer,

c) Die vollständige Adresse, Telefonnummer und ähnliche Kontaktinformationen des Verkäufers oder Lieferanten, die es dem Verbraucher ermöglichen, den Verkäufer oder Lieferanten schnell zu kontaktieren, und, falls vorhanden, die Identität und Adresse der Person, die im Namen oder im Auftrag von handelt der Verkäufer oder Lieferant,

ç) Wenn der Verkäufer oder Lieferant andere Kontaktinformationen als die in Unterabsatz (c) angegebenen hat, damit der Verbraucher seine Beschwerden einreichen kann, Informationen darüber,

d) Den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung, einschließlich aller Steuern, falls diese aufgrund ihrer Art, der Art der Preisberechnung nicht im Voraus berechnet werden können, aller Transport-, Liefer- und ähnlichen zusätzlichen Kosten, falls vorhanden, und der Informationen dass zusätzliche Kosten bezahlt werden können, wenn diese nicht im Voraus kalkuliert werden können,

e) in Fällen, in denen das Nutzungsentgelt des Fernkommunikationsmittels bei Vertragsschluss nicht über die ordentliche Entgeltordnung hinaus berechnet werden kann, die den Verbrauchern auferlegten Mehrkosten,

f) Informationen über Zahlung, Lieferung, Leistung und Verpflichtungen, falls vorhanden, und die Lösungsmethoden des Verkäufers oder Lieferanten für Reklamationen,

g) bei Bestehen eines Widerrufsrechts Angaben zu den Bedingungen, der Dauer, dem Verfahren der Ausübung dieses Rechts und dem Transportunternehmen, das der Verkäufer für die Rücksendung vorsieht,

ğ) die vollständige Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse, an die die Widerrufsmitteilung gesendet wird,

h) in Fällen, in denen das Widerrufsrecht gemäß Artikel 15 nicht ausgeübt werden kann, Informationen darüber, ob der Verbraucher das Widerrufsrecht nicht ausüben kann oder unter welchen Bedingungen er sein Widerrufsrecht verliert,

ı) auf Verlangen des Verkäufers oder Lieferanten Kautionen oder andere finanzielle Sicherheiten, sofern vorhanden, die vom Verbraucher zu zahlen oder zu leisten sind, und deren Bedingungen,

i) Gegebenenfalls technische Schutzmaßnahmen, die die Funktionalität digitaler Inhalte beeinträchtigen können,

j) Informationen darüber, mit welcher Hard- oder Software die digitalen Inhalte funktionieren können, von denen der Verkäufer oder Anbieter bekannt ist oder vernünftigerweise wissen muss,

k) Information, dass Verbraucher ihre Anträge bezüglich der Streitigkeit an das Verbrauchergericht oder die Verbraucherschlichtungsstelle richten können.

(2) Die im ersten Absatz genannten Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil des Fernabsatzvertrags und diese Informationen können nicht geändert werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

(3) Kommt der Verkäufer oder Lieferant der Verpflichtung zur Information über die zusätzlichen Kosten in Unterabsatz (d) des ersten Absatzes nicht nach, ist der Verbraucher nicht verpflichtet, diese zu tragen.

(4) Der Gesamtpreis in Unterabsatz (d) des ersten Absatzes muss die Gesamtausgaben auf der Grundlage jedes Abrechnungszeitraums bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit oder Abonnementverträgen mit bestimmter Laufzeit umfassen.

(5) In Verträge, die durch Versteigerung oder Versteigerung geschlossen werden, können anstelle der Angaben in Absatz 1 Buchstaben b, c und ç Angaben zum Versteigerer gemacht werden.

(6) Die Beweislast für die Vorankündigung liegt beim Verkäufer bzw. Lieferanten.

Methode der Vorinformation

ARTIKEL 6 – (1) Der Verbraucher muss in allen Angelegenheiten, die in Artikel 5 Absatz 1 genannt sind, schriftlich vom Verkäufer oder Anbieter in einer klaren, einfachen und lesbaren Weise mit mindestens zwölf Schriftgrößen in einer verständlichen Sprache, in Übereinstimmung mit dem verwendeten Fernkommunikationsmittel muss der Verwahrstelle mitgeteilt werden.

(2) Bei Abschluss des Fernabsatzvertrages über das Internet der Verkäufer bzw. der Anbieter;

a) Unbeschadet der Informationspflicht im ersten Absatz von Artikel 5, die Informationen in den Unterabsätzen (a), (d), (g) und (h) desselben Absatzes als Ganzes, unmittelbar vor dem Verbraucher zahlungspflichtig ist, muss deutlich angegeben werden.

b) Spätestens bevor der Verbraucher seine Bestellung aufgibt, klar und verständlich angeben, ob Versandbeschränkungen gelten und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden.

muss.

(3) Falls der Fernabsatzvertrag per Sprachkommunikation abgeschlossen wird, sollte der Verkäufer oder Lieferant den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung in klarer und verständlicher Weise über die in den Unterabsätzen (a), (d), (g) genannten Punkte ansprechen ) und (h) des ersten Absatzes von Artikel 5. Er ist verpflichtet, in der relevanten Umgebung zu informieren und alle Informationen in Absatz 1 von Artikel 5 schriftlich zu übermitteln, spätestens bis zur Lieferung der Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen.

(4) Im Falle des Zustandekommens eines Fernabsatzvertrags über eine Umgebung, in der die Informationen über die Bestellung räumlich oder zeitlich begrenzt präsentiert werden, hält sich der Verkäufer oder Lieferant an die Klauseln (a), (b), ( d), (g) und (h) des ersten Absatzes von Artikel 5. In solchen Angelegenheiten ist der Verbraucher verpflichtet, den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung auf klare und verständliche Weise zu informieren und alle Informationen im ersten Absatz zu übermitteln Art. 5 schriftlich bis zur Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung.

(5) Bei Verträgen über den Verkauf von Dienstleistungen, die mit den in den Absätzen 3 und 4 angegebenen Methoden geschlossen und sofort ausgeführt werden, ist der Verbraucher nur in den Absätzen (a), (b), (d ) und (h) von Artikel 5 Absatz 1 unmittelbar vor der Bestellung.

Bestätigung der Vorabinformationen

ARTIKEL 7 – (1) Der Verkäufer oder Lieferant muss sicherstellen, dass der Verbraucher bestätigt, dass er vorläufige Informationen über die in Artikel 6 genannten Methoden gemäß dem verwendeten Fernkommunikationsmittel erhalten hat. Andernfalls gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.

Sonstige Pflichten zur Vorankündigung

ARTIKEL 8 – (1) Der Verkäufer oder Lieferant ist verpflichtet, den Verbraucher auf klare und verständliche Weise darüber zu informieren, dass die aufgegebene Bestellung eine Zahlungsverpflichtung darstellt, unmittelbar bevor der Verbraucher die Bestellung genehmigt. Andernfalls ist der Verbraucher nicht an die Bestellung gebunden.

(2) Wird der Verbraucher vom Verkäufer oder Anbieter zum Zwecke des Abschlusses eines Fernabsatzvertrags angerufen, muss der Verkäufer oder Anbieter zu Beginn jedes Anrufs seine Identität darlegen, wenn er im Namen oder im Auftrag von anruft einer anderen Person, die Identität dieser Person und den kommerziellen Zweck der Konversation.

DRITTER TEIL

Ausübung des Widerrufsrechts und Pflichten der Parteien

Rücktrittsrecht

ARTIKEL 9 – (1) Der Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen und ohne Zahlung einer Vertragsstrafe vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Die Dauer des Widerrufsrechts ist bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen der Tag des Zustandekommens des Vertrages; Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt sie mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder der von ihm bestimmte Dritte die Ware erhält. Der Verbraucher kann jedoch innerhalb der Frist vom Vertragsschluss bis zur Lieferung der Ware vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

(3) bei der Bestimmung der Widerrufsfrist;

a) bei Waren, die Gegenstand einer einheitlichen Bestellung sind und getrennt geliefert werden, der Tag, an dem der Verbraucher oder der vom Verbraucher bestimmte Dritte das letzte Produkt erhält,

b) bei Waren, die aus mehr als einem Stück bestehen, der Tag, an dem der Verbraucher oder der vom Verbraucher bestimmte Dritte das letzte Stück erhält,

c) Bei Verträgen, bei denen die Waren regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum geliefert werden, der Tag, an dem der Verbraucher oder der vom Verbraucher bestimmte Dritte die erste Ware erhält.

basiert.

(4) Die Übergabe der Ware durch den Verkäufer an das Transportunternehmen gilt nicht als Lieferung an den Verbraucher.

(5) Bei Verträgen, bei denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen zusammen erfolgen, gelten die Regelungen des Widerrufsrechts bei der Lieferung von Waren.

Unvollständige Information

ARTIKEL 10 – (1) Der Verkäufer oder Lieferant ist verpflichtet nachzuweisen, dass der Verbraucher über das Widerrufsrecht informiert wurde. Wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert wurde, ist er vierzehn Tage lang nicht verpflichtet, das Widerrufsrecht auszuüben. Diese Frist endet in jedem Fall ein Jahr nach Ablauf der Widerrufsfrist.

(2) Erfolgt die erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht innerhalb von einem Jahr, beginnt das vierzehntägige Widerrufsrecht ab dem Tag der ordnungsgemäßen Belehrung.

Nutzung des Widerrufsrechts

ARTIKEL 11 – (1) Es reicht aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts an den Verkäufer oder Lieferanten schriftlich oder mit dauerhafter Datenspeicherung vor Ablauf des Widerrufsrechts abzusenden.

(2) Der Verbraucher kann zur Ausübung des Widerrufsrechts das Formular im Anhang verwenden oder seinen Entschluss zum Widerruf eindeutig erklären. Der Verkäufer oder der Anbieter kann auf der Website auch eine Option anbieten, damit der Verbraucher dieses Formular ausfüllen oder die Widerrufserklärung senden kann.  Für den Fall, dass Verbrauchern über die Internetseite ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, muss der Verkäufer bzw. Anbieter dem Verbraucher unverzüglich die Bestätigung über den Eingang des vom Verbraucher gestellten Widerrufsverlangens übermitteln.

(3) Bei Verkäufen per Sprachkommunikation hat der Verkäufer oder der Lieferant dem Verbraucher das Formular in der Anlage spätestens bis zur Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung zuzusenden. Der Verbraucher kann dieses Formular verwenden, um das Widerrufsrecht bei solchen Verkäufen sowie die Methoden im zweiten Absatz zu nutzen.

(4) Die Beweislast für die Ausübung des Widerrufsrechts in diesem Artikel liegt beim Verbraucher.

Pflichten des Verkäufers oder Lieferanten

ARTIKEL 12 – (1) Der Verkäufer oder Lieferant ist verpflichtet, alle eingezogenen Zahlungen, einschließlich etwaiger Lieferkosten der Waren, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Datum, an dem die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts des Verbrauchers erfolgt, zurückzuzahlen erhalten.

(2) Der Verkäufer oder der Lieferant ist verpflichtet, alle im ersten Absatz genannten Rückzahlungen auf einmal, in Übereinstimmung mit dem vom Verbraucher verwendeten Zahlungsinstrument und ohne dass dem Verbraucher Kosten oder Verpflichtungen entstehen, zu leisten.

(3) Wird die Ware bei Ausübung des Widerrufsrechts durch das vom Verkäufer für die Rücksendung bestimmte Transportunternehmen zurückgesandt, so haftet der Verbraucher nicht für die mit der Rücksendung verbundenen Kosten im Rahmen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe g. Für den Fall, dass der Verkäufer in der vorläufigen Benachrichtigung keinen Spediteur für die Rücksendung angibt, kann vom Verbraucher keine Entschädigung für die Rücksendekosten verlangt werden. Für den Fall, dass der in der Vorabanzeige für die Rücksendung angegebene Beförderer keine Niederlassung am Ort des Verbrauchers hat, ist der Verkäufer verpflichtet, für den Erhalt der zurückzusendenden Ware beim Verbraucher zu sorgen, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen.

Pflichten des Verbrauchers

ARTIKEL 13 – (1) Sofern der Verkäufer oder der Lieferant kein Angebot zur Rücknahme der Ware macht, ist der Verbraucher verpflichtet, die Ware innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung an den Verkäufer oder den Lieferanten oder die von ihm bevollmächtigte Person zurückzusenden über die Ausübung des Widerrufsrechts.

(2) Der Verbraucher ist nicht verantwortlich für Veränderungen und Verschlechterungen, die eintreten, wenn er das Produkt innerhalb der Widerrufsfrist entsprechend seiner Funktionsweise, technischen Spezifikationen und Gebrauchsanweisung verwendet.

Die Wirkung der Ausübung des Widerrufsrechts auf Nebenverträge

ARTIKEL 14 – (1) Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 30 des Gesetzes enden Nebenverträge automatisch, wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. In diesem Fall ist der Verbraucher außer in den in Artikel 13 Absatz 2 genannten Fällen nicht verpflichtet, Kosten, Entschädigungen oder Vertragsstrafen zu zahlen.

(2) Der Verkäufer oder der Lieferant hat den Dritten, der Vertragspartei des Untervertrags ist, unverzüglich darüber zu unterrichten, dass der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

ARTIKEL 15 – (1) Sofern von den Parteien nicht anders vereinbart, kann der Verbraucher sein Widerrufsrecht bei den folgenden Verträgen nicht ausüben:

a) Verträge über Waren oder Dienstleistungen, deren Preise sich in Abhängigkeit von den Schwankungen auf den Finanzmärkten ändern und die nicht unter der Kontrolle des Verkäufers oder Lieferanten stehen.

b) Verträge über Waren, die nach den Wünschen oder persönlichen Bedürfnissen des Verbrauchers angefertigt werden.

c) Verträge zur Lieferung verderblicher oder abgelaufener Waren.

ç) Von Waren, deren Schutzelemente wie Verpackung, Klebeband, Siegel, Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurden; Verträge zur Belieferung von Personen, deren Rücksendung aus gesundheitlicher und hygienischer Sicht ungeeignet ist.

d) Verträge über Waren, die nach Lieferung mit anderen Produkten vermischt werden und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht trennbar sind.

e) Verträge über Bücher, digitale Inhalte und Computerverbrauchsmaterialien, die in materieller Umgebung angeboten werden, sofern die Schutzelemente wie Verpackung, Klebeband, Siegel, Verpackung nach Lieferung der Ware geöffnet wurden.

f) Verträge über die Lieferung von Periodika wie Zeitungen und Illustrierten, mit Ausnahme derjenigen, die im Rahmen des Abonnementvertrags bereitgestellt werden.

g) Verträge über Beherbergung, Warenbeförderung, Autovermietung, Versorgung mit Speisen und Getränken und Freizeitnutzung zu Unterhaltungs- oder Erholungszwecken, die zu einem bestimmten Datum oder Zeitraum abgeschlossen werden müssen.

ğ) Verträge über Dienstleistungen, die sofort in der elektronischen Umgebung ausgeführt werden, oder immaterielle Güter, die sofort an den Verbraucher geliefert werden.

h) Verträge über Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf des Widerrufsrechts begonnen wird.

KAPITEL VIER

Sonstige Rückstellungen

Vertragserfüllung und Lieferung

ARTIKEL 16 – (1) Der Verkäufer oder Lieferant ist verpflichtet, die Verpflichtung innerhalb der von ihm zugesagten Frist ab dem Datum zu erfüllen, an dem die Bestellung des Verbrauchers bei ihm eingeht. Bei Warenverkäufen darf diese Frist in keinem Fall dreißig Tage überschreiten.

(2) Kommt der Verkäufer oder Lieferant seiner Verpflichtung aus Absatz 1 nicht nach, kann der Verbraucher den Vertrag kündigen.

(3) Im Falle des Widerrufs des Vertrages hat der Verkäufer bzw. der Lieferer innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf sämtliche vereinnahmten Zahlungen einschließlich etwaiger Lieferkosten beim Verbraucher eingegangen sind, gem das Gesetz Nr. 3095 vom 12.04.1984 über gesetzliche Zinsen und Verzugszinsen und ist verpflichtet, diese zusammen mit den gemäß Artikel 3 bestimmten gesetzlichen Zinsen zurückzuzahlen und alle wertvollen Papiere und ähnliche Dokumente, falls vorhanden, zurückzugeben den Verbraucher verschulden.

(4) In Fällen, in denen die Ausführung der bestellten Waren oder Dienstleistungen unmöglich wird, teilt der Verkäufer oder Lieferant dem Verbraucher dies innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich oder durch einen dauerhaften Datenträger mit Die eingezogenen Zahlungen einschließlich etwaiger Lieferkosten sind ab dem Datum der Benachrichtigung so schnell wie möglich zu zahlen und müssen innerhalb von vierzehn Tagen zurückerstattet werden. Die Tatsache, dass die Ware nicht auf Lager ist, gilt nicht als Unmöglichkeit der Erfüllung der Ware.

Haftung für Schäden

ARTIKEL 17 - (1) Der Verkäufer haftet für Verluste und Schäden, die bis zur Lieferung der Ware an den Verbraucher oder einen vom Verbraucher zu bestimmenden Dritten, der nicht der Beförderer ist, entstehen.

(2) Verlangt der Verbraucher die Versendung der Ware mit einem anderen Transportunternehmen als dem vom Verkäufer bestimmten Transportunternehmen, haftet der Verkäufer nicht für Verluste oder Schäden, die nach Übergabe der Waren an das jeweilige Transportunternehmen entstehen .

Telefonnutzungsgebühr

ARTIKEL 18 – (1) Falls der Verkäufer oder der Anbieter den Verbrauchern eine Telefonleitung zur Kommunikation in Bezug auf den abgeschlossenen Vertrag zuweist, kann der Verkäufer oder der Anbieter keinen höheren Tarif als den üblichen Tarif für diese Leitung wählen.

Zusätzliche Zahlungen

ARTIKEL 19 – (1) Vor Vertragsschluss ist es zwingend erforderlich, die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers gesondert einzuholen, um alle zusätzlichen Kosten als den vereinbarten Grundpreis geltend zu machen, die sich aus der vertraglichen Verpflichtung ergeben.

(2) Hat der Verbraucher eine Zahlung dadurch geleistet, dass die Optionen, die die Nachzahlungspflicht begründen, ohne ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers automatisch angezeigt werden, hat der Verkäufer oder der Anbieter diese Zahlungen unverzüglich zu erstatten.

Aufbewahrung von Informationen und Beweislast

ARTIKEL 20 – (1) Der Verkäufer oder Lieferant ist verpflichtet, die Informationen und Dokumente zu jedem Geschäft in Bezug auf das Widerrufsrecht, die Informationen, die Lieferung und andere Verpflichtungen, die im Geltungsbereich dieser Verordnung geregelt sind, drei Jahre lang aufzubewahren.

(2) Im Rahmen des von ihnen eingerichteten Systems führen diejenigen, die den Abschluss eines Fernabsatzvertrags im Namen des Verkäufers oder Lieferanten vermitteln, indem sie Fernkommunikationsmittel verwenden oder zur Verfügung stellen, Aufzeichnungen über die mit dem Verkäufer oder Lieferanten getätigten Transaktionen für drei Jahre aufgrund der Probleme in dieser Verordnung, und übermitteln Sie diese Informationen auf Anfrage an die zuständigen Institutionen, Organisationen und Verbraucher.

(3) Der Verkäufer bzw. der Anbieter ist verpflichtet nachzuweisen, dass die dem Verbraucher elektronisch gelieferte immaterielle Ware oder Dienstleistung mangelfrei ist.

KAPITEL FÜNF

Sonstiges und Schlussbestimmungen

Aufgehobene Verordnung

ARTIKEL 21 – (1) Die Verordnung über Fernabsatzverträge, die im Amtsblatt vom 03.06.2011 unter der Nummer 27866 veröffentlicht wurde, wurde aufgehoben.

Gewalt

ARTIKEL 22 – (1) Diese Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Exekutive

ARTIKEL 23 – (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Zoll und Handel ausgeführt.

 

 

ZUSÄTZLICH

Muster-Widerrufsformular

 

(Dieses Formular kann nur ausgefüllt und ausgefüllt werden, wenn das Recht zum Rücktritt vom Vertrag gewünscht wird.

wird gesendet werden.)

 

 

-An: (Dieser vom Verkäufer oder Lieferanten auszufüllende Teil enthält den Namen, den Titel, die Adresse, falls vorhanden, die Faxnummer und die E-Mail-Adresse des Verkäufers oder Lieferanten.)

 

 

Mit diesem Formular erkläre ich, dass ich von meinem Widerrufsrecht bezüglich des Verkaufs der folgenden Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen Gebrauch gemacht habe.

 

 

-Bestelldatum oder Lieferdatum:

 

 

- Waren oder Dienstleistungen, die dem Widerrufsrecht unterliegen:

 

 

- Die Kosten der Waren oder Dienstleistungen, die dem Widerrufsrecht unterliegen:

 

 

-Vor- und Nachname des Verbrauchers:

 

 

-Adresse des Verbrauchers:

 

 

-Unterschrift des Verbrauchers: (Nur wenn auf Papier gesendet)

 

 

-Geschichte:

VERSAND & RÜCKGABE

Versandbedingungen

Die Versandabwicklung Ihrer Bestellungen dauert 24 Stunden. Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden keine Frachtinformationen erhalten, zögern Sie bitte nicht, 05374902415 anzurufen.  

 

Vertragsfrachtunternehmen:

Inlandsfracht u

PTT-Fracht

*Wenn Sie eine Versandpräferenz haben, kontaktieren Sie uns bitte, bevor Ihre Bestellung versandt wird. 05374902415 

Rückgabe- und Umtauschrichtlinie 

*Es gibt keine Rückgabe oder Umtausch unserer Produkte ohne Grund.

* Im Falle einer Situation oder eines Fehlers, der von den in unseren Produkten beschriebenen Merkmalen abweicht, gibt es Rückgaben und Umtausch gegen EIGENE VERSANDGEBÜHR DES VERKÄUFERS.

* FRACHTGEBÜHR für Hin- und Rückfahrt im Falle einer Änderung der Größe oder Farbe auf Kundenwunsch  Es gehört dem KÄUFER.

* Im Falle einer Rücksendung für einwandfreie Produkte GEHÖRT DIE FRACHTGEBÜHR DEM KÄUFER.

* BEI RÜCKGABE MUSS DIE RECHNUNG ALS RÜCKERSTATTUNG GESENDET WERDEN. (Wird bei der Rücksendung keine Rechnung zugesendet, werden 8 % Mehrwertsteuer abgezogen.)  

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